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VwGH 24. 11. 2008, 2005/05/0358 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/1487ZfV 2009, 803 Heft 5 v. 3.11.2009

Bgld BauG: § 8 Abs 1 idF vor LGBl 2005/18 (Anliegerleistungen, Grundabtretung für öffentliche Verkehrsflächen, Abtretung ins öffentliche Gut der Gemeinde; nur für Baulandgrundstücke)

§ 8 Abs 2 idF vor LGBl 2005/18 (bis zur Straßenmitte, höchstens 6 m, unentgeltlich; darüber hinausgehend Entschädigung durch Gemeinde)

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