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GZ 47/9-BK/09 vom 15. 5. 2009 (DISZIPLINARRECHT)

BerufungskommissionDISZIPLINARRECHTZfV 2009/1422ZfV 2009, 738 Heft 4 v. 9.9.2009

AVG § 63 Abs 5 (Berufungsfrist, Einbringung bei der Behörde, Einbringungsstelle, tatsächliches Einlangen)

§ 66 Abs 4 (Berufungsbehörde, Entscheidung in der Sache, Zurückweisung eines Antrages durch Erstinstanz)

§ 71 Abs 1 Z 2 (Wiedereinsetzung, unverschuldete Fristversäumnis, unrichtige Angabe der Einbringungsstelle durch die Behörde)

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