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GZ 4/10-BK/09 vom 30. 4. 2009 (VERWENDUNGSÄNDERUNGEN)

BerufungskommissionVERSETZUNGENZfV 2009/1412ZfV 2009, 734 Heft 4 v. 9.9.2009

BDG 1979 § 38 Abs 6 (Versetzung auf Antrag, Fiktion der Zustimmung, kein Versetzungsschutz)

GZ 4/10-BK/09 vom 30. 4. 2009

Nach der stRsp der BerK (zB BerK 23. 11. 2004, GZ 143/10-BK/04; 20. 8. 2008, GZ 41/10-BK/08) ist ein Versetzungsschutz nicht gegeben, wenn dem ausdrücklichen Antrag des Betroffenen entsprochen wird und er zu der von ihm angestrebten Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen wird.

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