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VfGH 8. 10. 2008, B 441/08 (Verfassungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2009/1377ZfV 2009, 724 Heft 4 v. 9.9.2009

B-VG Art 139 Abs 1 letzter Satz (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; zumutbarer Umweg; Flächenwidmungsplan, Festlegung der Widmung Verkehrsfläche; Verhinderung der Bebauung, Antragstellung betreffend Bauplatzerklärung zumutbar)

NÖ BauO: § 11 (Bauplatzerklärung; zumutbarer Umweg zur Klärung der Gesetzmäßigkeit des Flächenwidmungsplanes)

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