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VfGH 9 . 12. 2008, B 1944/07 (Eigentum)

JudikaturEIGENTUMZfV 2009/1328ZfV 2009, 707 Heft 4 v. 9.9.2009

Verletzung (Bescheid)

VfGH 9. 12. 2008, B 1944/07

Verwaltungsstrafen wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit und zu geringem Sicherheitsabstand aufgrund der Sachverhaltsfeststellung durch ein videounterstütztes Geschwindigkeits- und Abstandsmessgerät ohne datenschutzrechtlich erforderliche gesetzliche Grundlage.

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