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VfGH 11. 6. 2008, B 464/07 (Bodenreform)

JudikaturBODENREFORMZfV 2009/1315ZfV 2009, 699 Heft 4 v. 9.9.2009

Tir FLG: § 33 Abs 2 lit c (Befugnis der Agrarbehörde zur Regelung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse am Gemeindegut)

§ 69 Abs 1 lit a idF LGBl 2007/13 (Abänderung von Regulierungsplänen durch die Agrarbehörde auf Antrag der Agrargemeinschaft)

§ 69 Abs 1 lit b idF LGBl 2007/13 (ebenso; auf Antrag einer Gemeinde als Mitglied einer Agrargemeinschaft, die aus Gemeindegut hervorgegangen ist; Änderung hat nur dann stattzufinden, wenn sich die erfolgte Regulierung für die Ausübung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte unzweckmäßig erweist oder die für die Nutzungsverhältnisse maßgeblich gewesenen Umstände geändert haben)

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