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VwGH 20. 11. 2008, 2005/09/0111 (Polizeirecht)

JudikaturPOLIZEIRECHTZfV 2009/1189ZfV 2009, 648 Heft 4 v. 9.9.2009

Tir Landes-PolizeiG: § 11 Abs 1 (Verbot der Verletzung des öffentlichen Anstandes)

§ 11 Abs 2 (ebenso, Legaldefinition; fehlende Öffentlichkeit einer telefonischen Beschimpfung)

VwGH 20. 11. 2008, 2005/09/0111

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