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VwGH 14. 3. 2008, 2007/10/0127 (Hochschulwesen)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 2009/1176ZfV 2009, 642 Heft 4 v. 9.9.2009

StudFG 1992: § 19 Abs 6 Z 2 (Nachsicht von der Überschreitung der in § 20 Abs 2 eingeräumten Zeit bei Vorliegen wichtiger Gründe; gesondertes Verfahren)

§ 20 Abs 2 (günstiger Studienerfolg, Nichtvorliegen bei Überschreitung der zweifachen Studienzeit zuzüglich eines Semesters für die Ablegung der ersten Diplomprüfung; keine inzidente Überprüfung von Nachsichtsgründen)

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