FPG § 6 Abs 1 (Wohnsitz; Untersuchungs- oder Strafhäftling; örtliche Zuständigkeit)
§ 54 Abs 1 (Aufenthaltsverbot; Daueraufenthaltstitel; Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit; Persönlichkeitsbild)
§ 56 Abs 1 (Ausweisung von Fremden mit Daueraufenthaltstitel, Voraussetzungen)