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VwGH 22. 10. 2008, 2008/06/0065 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/1090ZfV 2009, 602 Heft 4 v. 9.9.2009

Stmk BauG: § 41 Abs 3 (vorschriftswidrige bauliche Anlage, Beseitigungspflicht der Eigentümer; Wohnungseigentum; Verpflichtung der einzelnen Eigentümer, nicht der Eigentümergemeinschaft, keine Abtretung der Verpflichtung an die Eigentümergemeinschaft; Bauauftrag an die einzelnen Eigentümer, nicht an die Eigentümergemeinschaft)

VwGH 22. 10. 2008, 2008/06/0065

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