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VwGH 28. 10. 2008, 2008/05/0032 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/1087ZfV 2009, 601 Heft 4 v. 9.9.2009

Krnt BauO: § 23 Abs 3 lit f (Nachbarn, subjektive Rechte, Bebauungshöhe; Festlegung einer Geschoßflächenzahl, dient auch der Gewährleistung von Licht, Luft, Sonne, daneben kein eigenes Recht auf Einhaltung einer bestimmten Gebäudehöhe oder Geschoßanzahl)

Krnt GdPG: § 25 Abs 4 (bauliche Ausnutzung der Baugrundstücke; Präzisierung in Bebauungsplan)

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