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VfGH 8. 10. 2008, U 5/08 (Menschrechtskonvention, Artikel 8)

JudikaturMENSCHRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 8ZfV 2009/985ZfV 2009, 513 Heft 3 v. 2.7.2009

Verletzung (Erkenntnis)

VfGH 8. 10. 2008, U 5/08

Verletzung im Recht nach Art 3 EMRK durch Zurückweisung des Antrags auf internationalen Schutz wegen Drittstaatsicherheit in der Russischen Föderation, keine Berücksichtigung der faktischen Situation im Drittstaat; bloße Mitgliedschaft zur FlKonv bzw Vorhandensein eines Asylverfahrens nicht ausreichend.

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