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VfGH 8. 10. 2008, U 5/08 (Gesetzlicher Richter)

JudikaturGESETZLICHER RICHTERZfV 2009/975ZfV 2009, 511 Heft 3 v. 2.7.2009

Keine Verletzung

VfGH 8. 10. 2008, U 5/08

Unbedenklichkeit der Geschäftsverteilung des AsylGH (2008) im Hinblick auf die Aufteilung von Rechtssachen innerhalb der Kammer S auf Einzelrichter; Gewährleistung der Einhaltung des Grundsatzes der festen Geschäftsverteilung; keine Möglichkeit verpönter Einflussnahmen auf die Zuteilung der Verfahren.

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