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VwGH 23. 4. 2008, 2006/03/0171 (Waffenrecht)

JudikaturWAFFENRECHTZfV 2009/948ZfV 2009, 498 Heft 3 v. 2.7.2009

WaffG § 21 Abs 2 (Waffenpass, Bedarf)

§ 22 Abs 2 (ebenso; Glaubhaftmachung besonderer Gefahren; Dartuungs- und Konkretisierungslast hinsichtlich der zweckmäßigsten Gefahrenabwehr durch Faustfeuerwaffe und hinsichtlich der besonderen persönlichen Gefahrenlage; Nachsuche bei Schwarzwildjagd)

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