AVG § 13 Abs 3 (Verbesserungsauftrag; Fehlen von Unterlagen kann Mangel darstellen; Behörde hat im Verbesserungsauftrag konkret anzugeben, welche vom Gesetz geforderten Eigenschaften dem Anbringen fehlen)
WRG 1959 § 32 Abs 2 lit c (wasserrechtliche Bewilligung für eine Nassbaggerung)