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VwGH 28. 5. 2008, 2004/03/0026 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/926ZfV 2009, 490 Heft 3 v. 2.7.2009

AVG: § 18 Abs 4 erster Satz idF BGBl I 1998/158 (schriftliche Erledigungen; Bezeichnung der Behörde, Datum, Name des Genehmigenden; Bescheidausfertigung)

§ 18 Abs 4 zweiter Satz idF BGBl I 1998/158 (schriftliche Erledigungen; bei Vervielfältigung bedarf nur das Original der Unterschrift oder Beglaubigung; vom Genehmigenden unterfertigtes Original im Akt)

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