VStG § 9 Abs 7 (besondere Fälle der Verantwortlichkeit; haftungspflichtige Personen)
§ 49 Abs 1 (Strafverfügung, Zustellung an Beschuldigte und Haftungspflichtige zu unterschiedlichen Zeitpunkten; Einspruch der Beschuldigten im eigenen Namen; keine Umdeutung in Einspruch der haftungspflichtigen GmbH)