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VwGH 29. 10. 2008, 2005/04/0277 (Vergabewesen)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2009/893ZfV 2009, 483 Heft 3 v. 2.7.2009

BundesvergabeG 2002: § 105 Abs 2 Z 3 (Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist; schwerwiegende Gründe, die den Widerruf sachlich rechtfertigen; keine bei mangelnder Transparenz der Bewertung durch das Preisgericht)

§ 115 (Durchführung von Wettbewerben; kein Vergabeverfahren)

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