BundesvergabeG 2002: § 20 Z 41 (Begriffsbestimmungen; Zuschlag (Zuschlagserteilung); die an den Bieter abgegebene schriftliche Erklärung, sein Angebot anzunehmen)
§ 20 Z 42 (Begriffsbestimmungen; [Zuschlagsentscheidung]; die an Bieter abgegebene, nicht verbindliche Absichtserklärung, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll)