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VwGH 29. 10. 2008, 2008/08/0183 (Sozialversicherung)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2009/878ZfV 2009, 477 Heft 3 v. 2.7.2009

AlVG: § 37 idF BGBl 2003/128 (Fortbezug der Notstandshilfe innerhalb von drei Jahren nach Unterbrechung; Beachtlichkeit auch bei unverschuldeter Überschreitung)

VwGH 29. 10. 2008, 2008/08/0183

AlVG § 37

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