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VwGH 29. 10. 2008, 2007/08/0131 (Sozialversicherung)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2009/877ZfV 2009, 476 Heft 3 v. 2.7.2009

AlVG § 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt empfangener Leistungen, wenn der Empfänger erkennen musste, dass die Leistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührte; zu beachtender Sorgfaltsmaßstab, Unzulässigkeit überstrenger Anforderungen; im vorliegenden Fall keine Vorwerfbarkeit der Unkenntnis verwaltungsgerichtlicher Judikatur)

VwGH 29. 10. 2008, 2007/08/0131

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