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VwGH 28. 5. 2008, 2008/03/0055 (Luftfahrtrecht)

JudikaturLUFTFAHRTRECHTZfV 2009/861ZfV 2009, 470 Heft 3 v. 2.7.2009

LFG § 133 Abs 1 (Verbot ua des Ablassens von flüssigen Stoffen aus Zivilluftfahrzeugen im Fluge)

§ 133 Abs 2 (ebenso; Ausnahmebewilligung, wenn keine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Eigentum zu gewärtigen ist; Wahrnehmung dieser öffentlichen Interessen von Amts wegen; keine subjektiven Rechte Dritter)

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