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VwGH 25. 6. 2008, 2007/03/0032 (Jagdrecht)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2009/855ZfV 2009, 468 Heft 3 v. 2.7.2009

Stmk JagdG 1986: § 6 Abs 3 (Längenzüge , die räumlich auseinanderliegende Grundflächen verbinden; Geltung nur für Eigenjagden)

§ 8 Abs 1 (Gemeindejagdgebiet, Begriff; kein Abzug jener Grundflächen, auf denen die Jagd zu ruhen hat)

§ 12 Abs 1 (Vorpachtrecht des Eigenjagdbesitzers für Jagdeinschlüsse)

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