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VwGH 23. 10. 2008, 2008/21/0483 (Fremdenpolizei)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2009/823ZfV 2009, 459 Heft 3 v. 2.7.2009

FPG § 11 Abs 2 (Verfahren vor den österreichischen Vertretungsbehörden; Anführung der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen, kein Erfordernis einer weiteren Begründung)

§ 11 Abs 6 (Verfahren vor den österreichischen Vertretungsbehörden; Nachvollziehbarkeit des maßgeblichen Sachverhalts im Akt)

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