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VwGH 5. 9. 2008, 2007/12/0208 (Dienstrecht)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2009/792ZfV 2009, 445 Heft 3 v. 2.7.2009

GehG: § 23 Abs 4 idF BGBl I 2002/87 (Vorschuss und Geldaushilfe; Anzeige muss dem Beamten auf Verdachtsebene ein Verhalten anlasten, das im Falle seiner Erweislichkeit eine in Ausübung des Dienstes begangene gerichtliche strafbare Handlung begründet; Anzeige muss hinreichend substanziierte Tatsachenbehauptungen enthalten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein solches Verhalten eines Beamten schließen lassen)

VwGH 5. 9. 2008, 2007/12/0208

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