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VwGH 5. 9. 2008, 2005/12/0269 (Dienstrecht)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2009/773ZfV 2009, 436 Heft 3 v. 2.7.2009

GehG: § 13a Abs 1 idF BGBl 1966/109 (Übergenüsse sind, soweit sie nicht im guten Glauben empfangen worden sind, dem Bund zu ersetzen; objektive Erkennbarkeit; hier: Dienstalterszulage war nicht als gesonderte Position auf dem Bezugszettel vermerkt)

§ 56 idF BGBl 1977/662 (ruhegenussfähige Dienstalterszulage im Ausmaß von eineinhalb Vorrückungsbeträgen gebührt dem Lehrer, der vier Jahre in der höchsten Gehaltsstufe verbracht hat)

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