NebengebührenzulagenG: § 2 Abs 1 idF BGBl 1991/466 (anspruchsbegründende Nebengebühren; taxative Aufzählung; kein Ersatz für Verdienstentgang nach dem VerbrechensopferG; keine Berücksichtigung "fiktiver" Nebengebühren)
§ 4 Abs 1 (Anspruch auf Nebengebührenzulage zum Ruhegenuss für den Beamten, der anspruchsbegründende Nebengebühren bezogen hat)