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VwGH 5. 9. 2008, 2005/12/0080 (Dienstrecht)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2009/763ZfV 2009, 428 Heft 3 v. 2.7.2009

NGZG: § 16a idF BGBl 1994/550 (Gutschrift von Nebengebührenwerten für Zulagen, mit denen alle Mehrleistungen in zeit- und mengenmäßiger Hinsicht abgegolten waren; § 16a wurde mit 1. 1. 2003 aufgehoben)

PG: § 61 Abs 1 idF BGBl I 2002/119 (Bemessungsgrundlage und Ausmaß der Nebengebührenzulage zum Ruhegenuss)

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