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VwGH 30. 10. 2008, 2006/07/0155 (Bodenreform)

JudikaturBODENREFORMZfV 2009/753ZfV 2009, 421 Heft 3 v. 2.7.2009

Bgld FLG: § 56 Abs 1 lit c idF LGBl 2003/61 (Übertragung von Anteilsrechten durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden durch Übertragung von bisher nicht an eine Liegenschaft gebundenen Anteilen (walzenden Anteilen) ist genehmigungspflichtig)

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