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VwGH 9. 10. 2008, 2005/11/0134 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2009/748ZfV 2009, 419 Heft 3 v. 2.7.2009

ÄrzteG 1998 idF BGBl I 2004/179: § 112 Abs 1 (Befreiung von der Beitragspflicht; Befreiung setzt Antrag voraus; keine Verpflichtung der Behörde Kammerangehörigen auf Befreiungsmöglichkeit und Antragspflicht hinzuweisen)

Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien: § 7 Abs 1 (Befreiung von der Beitragspflicht)

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