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VwGH 16. 9. 2008, 2008/11/0083 (Behindertenrecht)

JudikaturBEHINDERTENRECHTZfV 2009/747ZfV 2009, 418 Heft 3 v. 2.7.2009

BundesbehindertenG idF BGBl 1994/26: § 41 Abs 2 (Anträge auf Ausstellung eines Behindertenpasses oder auf Einschätzung des Grades der Behinderung sind ohne Durchführung eines Ermittlungsverfahrens zurückzuweisen, wenn seit der letzten rechtskräftigen Entscheidung noch kein Jahr vergangen ist; dies gilt nicht, wenn eine offenkundige Änderung des Leidenszustandes glaubhaft geltend gemacht wird)

BundesbehindertenG: § 41 Abs 2

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