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VwGH 22. 10. 2008, 2007/06/0092 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/743ZfV 2009, 416 Heft 3 v. 2.7.2009

Tir BauO 2001: § 6 Abs 9 (bestehendes Gebäude, Nichterfüllung der Abstandsregelungen; Zubau, Umbau, Änderung des Verwendungszwecks; Bedingungen für die Zulässigkeit; Aufhebung durch die Vorstellungsbehörde; Prüfung auf die Übereinstimmung mit alter Baubewilligung; Toleranz für Abweichungen von der Baubewilligung aus dem Jahre 1951)

VwGH 22. 10. 2008, 2007/06/0092

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