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VwGH 10. 9. 2008, 2007/05/0109 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/738ZfV 2009, 414 Heft 3 v. 2.7.2009

NÖ BauO: § 48 Abs 1 (Emissionen von Bauwerken; keine Gesundheitsgefährdung oder örtlich unzumutbare Belästigung; Restkompetenz der Baubehörde in Verfahren betreffend gewerbliche Betriebsanlage; auch an der Grundgrenze dürfen keine unzumutbaren Immissionen auftreten)

NÖ ROG: § 14 Abs 2 Z 15 (Festlegung von Widmungen; Raumverträglichkeit; Bedachtnahme auf die Gefahrenbereiche von Betrieben nach der Seveso-II-Richtlinie)

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