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VwGH 22. 10. 2008, 2005/06/0114 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/733ZfV 2009, 410 Heft 3 v. 2.7.2009

Stmk BauG: § 13 Abs 2 (Abstände von der Grundgrenze in Metern; jede Gebäudefront mindestens Anzahl der Geschoße vermehrt um 2; Auskragung einer Kellerdecke an der vom Nachbar abgewandten Seite irrelevant)

§ 13 Abs 4 (Abstände; anrechenbare Geschoße)

VwGH 22. 10. 2008, 2005/06/0114

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