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AsylGH 10. 11. 2008, B8 311731-2/2008 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/698ZfV 2009, 396 Heft 3 v. 2.7.2009

AVG § 68 Abs 1 (Abänderung und Behebung von Bescheiden von Amts wegen, "entschiedene Sache"; Fortbestehen und Weiterwirken des Sachverhaltes, Prüfung des glaubhaften Kerns, Aufbau der neuen Gründe auf einer bereits für unglaubwürdig erachteten Fluchtgeschichte)

AsylG 1997 § 7 (Asylgewährung)

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