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Wider die verfassungskonforme Interpretation***) Erweiterte und mit Nachweisen versehene Fassung des Berufungsvortrages, den der Verfasser am 2. Juli 2008 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien gehalten hat. Katharina Köhler ist für ihre Unterstützung herzlich Dank zu sagen.*)

AbhandlungenBenjamin KneihsZfV 2009/669ZfV 2009, 354 Heft 3 v. 2.7.2009

Die verfassungskonforme Interpretation mag in der Theorie ihre Berechtigung haben. Im Gefüge der österreichischen Bundesverfassung hingegen ist sie unzulässig.

I. Einleitung und Kernthese

II. Ausgangslage

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