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VfGH 30. 9. 2008, SV 2/08, G 80/08 und SV 3/08 und G 81/08 (Verfassungsrecht)

JudikaturVERFASSUNGSRECHTZfV 2009/1004ZfV 2009, 518 Heft 3 v. 2.7.2009

B-VG Art 41 ff (Bundesgesetzgebung, Formvorschriften)

Art 48 (Bundesgesetze, Staatsverträge; Kundmachung im BGBl unter Berufung auf den Beschluss des Nationalrats)

Art 50 Abs 1 Z 2 idF BGBl I 2008/2 (Staatsverträge, durch die die vertraglichen Grundlagen der EU geändert werden; Abschluss mit Genehmigung des Nationalrates; innerstaatliche Verbindlichkeit erst mit Kundmachung; Beschluss des Nationalrates nur Teil des Genehmigungsverfahrens, kein selbstständiges Anfechtungssubstrat vor dem VfGH)

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