BDG 1979 § 38 Abs 2 (wichtiges dienstliches Interesse, Abberufung von Leitungsfunktion, grobe Führungsmängel, Spannungsverhältnis, Abzugsinteresse)
§ 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung von Höherverwendung, Irrelevanz von Zusagen, schonendste Variante, Zuweisung eines der Ernennung entsprechenden Arbeitsplatzes)