BDG 1979 § 38 Abs 3 Z 4 (wichtiges dienstliches Interesse, Vorwurf schwerer Dienstpflichtverletzungen, rechtskräftige disziplinäre Verurteilung, erhebliches Spannungsverhältnis, Vorbildfunktion, Vertrauensverlust)
§ 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung von Leitungsfunktion, schonendste Variante)