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VfGH 9. 6. 2008, B 64/07 (Grundverkehrsrecht)

JudikaturGRUNDVERKEHRSRECHTZfV 2009/647ZfV 2009, 341 Heft 2 v. 5.5.2009

Tir GVG: § 4 Abs 1 lit a (Genehmigungspflicht für jede Teilung von landwirtschaftlichen Grundstücken)

§ 6 Abs 1 lit a (Genehmigungsvoraussetzungen; Rechtserwerb darf weder öffentlichem Interesse an der Erhaltung oder Stärkung eines leistungsfähigen Bauernstandes noch öffentlichem Interesse an der Schaffung oder Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden land- oder forstwirtschaftlichen Grundbesitzes widersprechen)

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