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VfGH 19. 6. 2008, B 2159/06 (Grundverkehrsrecht)

JudikaturGRUNDVERKEHRSRECHTZfV 2009/646ZfV 2009, 341 Heft 2 v. 5.5.2009

Tir GVG 1996: § 6 Abs 1 lit a (Genehmigungsvoraussetzungen; Rechtserwerb darf weder dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung oder Stärkung eines leistungsfähigen Bauernstandes noch dem öffentlichen Interesse an der Schaffung oder Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden land- oder forstwirtschaftlichen Grundbesitzes widersprechen; keine Bedenken gegen das Erfordernis einer entsprechenden landwirtschaftlichen Nutzung hiezu geeigneter Grundstücke)

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