VVG § 11 Abs 1 (Ersatzvornahme, Kosten, Tragung durch den Verpflichteten; nur die für die Vollstreckung erforderlichen Kosten; Beweislast bei der Behörde; Vollstreckung eines Enteignungsbescheids, Straßenrecht)
VwGH 23. 6. 2008, 2007/05/0048
VVG § 11 Abs 1 (Ersatzvornahme, Kosten, Tragung durch den Verpflichteten; nur die für die Vollstreckung erforderlichen Kosten; Beweislast bei der Behörde; Vollstreckung eines Enteignungsbescheids, Straßenrecht)
VwGH 23. 6. 2008, 2007/05/0048