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VwGH 9. 9. 2008, 2008/06/0056 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/629ZfV 2009, 334 Heft 2 v. 5.5.2009

AVG § 14 Abs 1 (Niederschrift über Verhandlung; richtige und verständliche Wiedergabe des Verlaufs und Inhalts der Verhandlung)

§ 14 Abs 4 (ebenso; keine erhebliche Löschung oder Veränderung; Einwendungen der beigezogenen Personen wegen Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit in einen Nachtrag aufzunehmen; Gegenbeweis gegen die Richtigkeit auch bei Fehlen von Einwendungen)

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