AVG § 68 Abs 2 (Bescheid, Rechtskraft; Aufhebung oder Abänderung von Bescheiden, aus denen niemandem ein Recht erwachsen ist; aus einem amtswegigen Fütterungsauftrag nach § 61 Abs 4 Krnt JagdG 2000 erwachsende Rechte)
AVG § 68 Abs 2 (Bescheid, Rechtskraft; Aufhebung oder Abänderung von Bescheiden, aus denen niemandem ein Recht erwachsen ist; aus einem amtswegigen Fütterungsauftrag nach § 61 Abs 4 Krnt JagdG 2000 erwachsende Rechte)