AVG § 39 (Durchführung des Ermittlungsverfahren; keine Mitwirkungspflicht der Partei, wenn die Behörde in der Lage ist, die Ermittlungen von Amts wegen vorzunehmen)
AlVG § 12 Abs 3 lit f (Arbeitslosigkeit; nicht vorliegend bei Besuch eines geregelten Lehrgangs; fehlende Ermittlungen zur Frage der Schulähnlichkeit und zu den Inhalten des Lehrplans)