ZustG § 17 (Zustellung durch Hinterlegung; Erfordernis einer Abgabestelle an der in der Zustellverfügung genannten Adresse)
MeldeG § 19a Abs 2 (Kontaktstelle eines Obdachlosen als Abgabestelle; Erfordernis der Zustimmung des Obdachlosen, im vorliegenden Fall nicht gegebene)