AVG § 42 Abs 1 (mündliche Verhandlung; Parteistellung; Einwendungen; es muss dem Vorbringen die Verletzung eines bestimmten Rechtes entnommen werden können)
VwGH 25. 9. 2008, 2007/07/0085
AVG § 42 Abs 1
AVG § 42 Abs 1 (mündliche Verhandlung; Parteistellung; Einwendungen; es muss dem Vorbringen die Verletzung eines bestimmten Rechtes entnommen werden können)
VwGH 25. 9. 2008, 2007/07/0085
AVG § 42 Abs 1