AVG § 8 (Parteistellung; Berufung eines Urhebers eines Gesamtkunstwerks gegen die einem anderen erteilte Baubewilligung und Benützungsbewilligung; Zurückweisung; übergangene Partei; Beurteilung anhand der Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheids gegenüber anderen Parteien)