AVG § 73 Abs 2 (Entscheidungspflicht, Verletzung, Devolutionsantrag; überwiegendes Verschulden der Behörde an der Säumnis, objektiver Maßstab; Abwägung mit einem allfälligen Verschulden der Partei; Prüfung, ob der Bescheiderlassung Hindernisse entgegenstanden)
Oö BauO: § 30 Abs 1 (Vorprüfung)