AVG § 69 Abs 1 Z 1 (Wiederaufnahme, Erschleichungstatbestand; Herbeiführung des Bescheides durch eine gerichtlich strafbare Handlung; gerichtliches Urteil nicht erforderlich, aber objektive Feststellbarkeit einer solchen Tat erforderlich)
VwGH 23. 4. 2008, 2007/03/0062